竞争法

通过在竞争管理机构定期参与竞争和反垄断法的各种固定的专题活动,我们的律师事务所对当下竞争法现状的了解是与时俱进的。Zanger教授是处理竞争法的核心律师。竞争法是一个特别有活力的法律领域,由于修订了公平贸易法,奥地利在过去20年中发生了巨大的变化。与此同时,随着欧洲的发展,反垄断法也变得越来越重要。它的范围现在超出了反垄断的协定范围,现在尤其涉及了滥用市场权力的问题。例如,在与Zanger教授所代表的日报“Österreich”的法律纠纷中,Wiener Linien维也纳公共交通运营公司不得不放弃独家授予日报“Heute”的权利,并由于具有排他性的优势地位,地铁站入口处的许多广告位置都分配给了“Österreich”日报,以便在竞争中给予他们平等的机会。我们律师事务所还参与了国际反垄断和竞争的讨论。Zanger教授作为奥中商业协会的主席积极参与了围绕欧洲与中国关系的讨论,从竞争的角度来看,这也是一个高度热门话题—尤其是在中美之间的贸易战。以下是我们在竞争法领域为我们的客户提供的一些选定的解决办法:

Provider klagt Telekom Austria

Worum ging’s?

Seit Mitte November 1999 bietet die Telekom Austria AG (TA) Telekommunikationsdienste mittels ADSL Technologie (arsimetrical digital subscriber line) sowie ISDN Pauschalvergebührungen an. Auf Grund des europarechtlich relevanten Nichtdiskriminierungsgebotes ist nun die marktbeherrschende Telekom Austria verpflichtet, jene Dienste anderen Betreibern zur Verfügung zu stellen, die diese selbst in ihrem Unternehmen nutzen bzw. bereits offiziell am öffentlichen Markt anbieten. In diesem Punkt reagiert die TA allerdings nicht so rasch wie in der Installierung der ADSL für ihre eigenen Dienste. Sämtliche an die TA gerichteten Anfragen diesbezüglich wurden ausweichend oder negativ beantwortet, versprochene Angebote doch nicht gelegt.

Die Lösung:

Inode entschloß sich daher, zivilrechtlich vorzugehen, mit dem Ziel, die TA per Verfügung zur Nichtdiskriminierung zu zwingen. Gegenstand der Klage ist das wettbewerbsverzerrende Verhalten der TA. Die TA setzt sich bewusst über Bestimmungen des TKG hinweg, um dadurch einen Vorsprung im Wettbewerb zu erlangen bzw. zu erhalten. Nach dem TKG wäre die TA, als marktbeherrschendes Unternehmen verpflichtet, ebendiese Leistungen, die die TA selbst oder mit ihr verbundenen Unternehmen verwendet, in derselben Qualität und unter den gleichen Bedingungen zur Verfügung zu stellen. Das Handelsgericht Wien hat am 1. September 2000 zu GZ 19 Cg 9/00w mit Urteil festgestellt, dass die Telekom Austria AG der INODE für Schäden haftet, die ihr aus dem rechtswidrigen Verhalten der Telekom Austria entstanden sind. Das Gericht hat sich den Argumenten von Dr. Zanger angeschlossen und sowohl die Zuständigkeit des Handelsgerichtes auch Telekommunikationssachen bejaht, soferne unlauterer Wettbewerb geltend gemacht wird, als auch festgestellt, dass im gegenständlichen Fall ein Verstoß gegen den fairen Wettbewerb vorgelegen war. Es bleibt abzuwarten, ob das Berufungsgericht dieses Urteil bestätigen wird.

Dazu meint Dr. Zanger:

“Die Telekom Austria AG hat es offenbar schwer, sich von ihrer ursprünglichen Position als Monopolunternehmen zu trennen. Dennoch wird sie imSinne des neuen Wettbewerbs am Telekommunikationssektor zur Kenntnis nehmen müssen, dass sie alle Konkurrenten zu fairen Bedingungen am Wettbewerb teilnehmen lassen muss.”

Text folgt noch..