Wirtschaftsrecht

Wir sind keine typische Strafrechtskanzlei. Wie die Vergangenheit mehrfach gezeigt hat, ist es uns genau deshalb möglich „out of the box“ zu denken, über den Tellerrand zu schauen und außergewöhnliche Lösungen zu erzielen.

Prof. Dr. Georg Zanger hat keine Scheu, alle im Rahmen der Strafprozessordnung vorgesehenen Möglichkeiten auszunutzen, um die Rechte seiner Klienten – auch gegen den Willen von Richtern und Staatsanwälten! – durchzusetzen. Dabei zögert er nicht, die Befangenheit von Richtern geltend zu machen, wenn es den Verdacht einer Voreingenommenheit gibt. Durch seinen unermüdlichen Einsatz und seine kreativen Lösungsansätze konnte Dr. Zanger in der Vergangenheit überdurchschnittlich häufig Freisprüche oder die Einstellung von Verfahren erreichen.

Für eine erfolgreiche Strafverteidigung ist – gerade bei komplexen Wirtschaftsdelikten wie Bestechung, Betrug oder Geldwäsche – eine wohldurchdachte Strategie das Um-und-Auf, und zwar nicht erst in der Hauptverhandlung, schon ab der ersten Vernehmung im Ermittlungsverfahren! Sollten Sie sich deshalb einmal als Beschuldigter mit einem Strafverfahren konfrontiert sehen, gilt der Grundsatz: Je früher Sie sich an einen Anwalt wenden, desto besser.

Im Folgenden finden Sie einige ausgewählte Beispiele unserer Vertretungstätigkeit im Bereich des Strafrechts:

Über Ersuchen verschiedener Künstler und Schriftsteller habe ich die Vertretung von

Jack Unterweger übernommen und konnte erwirken, dass er vorzeitig von seiner lebenslangen Haft entlassen wurde.

Danach habe ich ihn in verschiedenen Urheberrechtsfragen für seine Filmprojekte beraten. Wenige Wochen später waren die Titelseiten der Boulevardpresse voll von Vorverurteilungen, dass er ein Prostituiertenmörder sei. Nachdem ich ihn zunächst nur zur Abwehr der medialen Angriffe vertreten habe, habe ich schließlich auch seine strafrechtliche Vertretung übernommen, obwohl ich damals im Strafrecht nicht viel Erfahrung hatte.

Gerade, wenn man kein Strafrechtspezialist ist, ist man oft kreativer und erforscht auch Bereiche, die die Routiniers übersehen. Es wurde tatsächlich ein gewaltiger Prozess, der die Grenzen der Vorverurteilung und eines fairen Verfahrens einerseits, aber vor allem das Neuland des DNA-Beweises aufzeigte. Das Gericht war schließlich so auf Verurteilung konditioniert, dass es rechtswidrig 165 Beweisanträge in nur sieben Minuten abwies. Wäre Unterweger nicht kurz nach seiner Verurteilung ums Leben gekommen – es war nicht klar, ob er umgebracht wurde oder sich selbst tötete -, hätte der OGH mit Sicherheit das Urteil heben müssen.

Aber, ob er tatsächlich der Täter war, weiß ich bis heute nicht. Die Dampfmaschine der Journaille und die Verbissenheit der SOKO unter der Leitung von HR Geiger verhinderten den Geschworenen ein objektives Bild. Letztlich basierte die Verurteilung auf einem meiner Meinung nach gefakten DNA-Beweisergebnis.

Für mich bedeutete dieses Verfahren den Einstieg in die Strafverteidigung.