Wirtschaftsrecht
Wir sind keine typische Strafrechtskanzlei. Wie die Vergangenheit mehrfach gezeigt hat, ist es uns genau deshalb möglich „out of the box“ zu denken, über den Tellerrand zu schauen und außergewöhnliche Lösungen zu erzielen.
Prof. Dr. Georg Zanger hat keine Scheu, alle im Rahmen der Strafprozessordnung vorgesehenen Möglichkeiten auszunutzen, um die Rechte seiner Klienten – auch gegen den Willen von Richtern und Staatsanwälten! – durchzusetzen. Dabei zögert er nicht, die Befangenheit von Richtern geltend zu machen, wenn es den Verdacht einer Voreingenommenheit gibt. Durch seinen unermüdlichen Einsatz und seine kreativen Lösungsansätze konnte Dr. Zanger in der Vergangenheit überdurchschnittlich häufig Freisprüche oder die Einstellung von Verfahren erreichen.
Für eine erfolgreiche Strafverteidigung ist – gerade bei komplexen Wirtschaftsdelikten wie Bestechung, Betrug oder Geldwäsche – eine wohldurchdachte Strategie das Um-und-Auf, und zwar nicht erst in der Hauptverhandlung, schon ab der ersten Vernehmung im Ermittlungsverfahren! Sollten Sie sich deshalb einmal als Beschuldigter mit einem Strafverfahren konfrontiert sehen, gilt der Grundsatz: Je früher Sie sich an einen Anwalt wenden, desto besser.
Im Folgenden finden Sie einige ausgewählte Beispiele unserer Vertretungstätigkeit im Bereich des Strafrechts: