Medienrecht
Unsere Kanzlei zählt sowohl große Medienhäuser als auch Privatpersonen, die Opfer von persönlichkeitsverletzender Berichterstattung geworden sind, zu ihren Mandanten.
Prof. Dr. Georg Zanger ist einer der Pioniere im Medienrecht. Schon die umfassenden Entgegnungstexte, die er für Jack Unterweger und Waltraud Wagner erwirken konnte, und die die Kronenzeitung in eigenen Sondernummern veröffentlichen musste, sorgten in der Vergangenheit für Aufsehen. Darüber hinaus führte er – u.a. für die Verlagsgruppe News – eine Vielzahl von medienrechtlichen Verfahren gegen die FPÖ, wobei er auch nicht davor scheute, einhundert Klagen auf einmal einzubringen. Bis heute vertritt er regelmäßig große Medienunternehmen. Zudem berät er seit Jahrzehnten führende Politiker, wie Ex-Bundespräsident Thomas Klestil, den damaligen Nationalratspräsidenten Heinz Fischer und den ehemaligen Bundeskanzler Vranitzky in medienrechtlichen Fragen. Im Namen des ehemaligen Kulturministers Rudi Scholten konnte Dr. Zanger mit einer Unterlassungsklage ein Rechercheverbot gegen Kurt Falk, den Journalisten der Zeitung „Täglich Alles“, erwirken.
Im Folgenden finden Sie einige ausgewählte Lösungen aus dem Bereich des Medienrechts, die wir für unsere Mandanten erreichen konnten:
Durch die erfolgreiche Vertretung vieler Betroffener gegen Medien wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten wurden Medienverlage auf mich aufmerksam. Als der NEWS-Verlag gegründet wurde, meinte der Herausgeber und Chefredakteur, es sei besser, mich an Bord, als Gegner zu haben. Ich hatte vor allem mit Wettbewerbsklagen gegen Konkurrenzmedien, wie der „Ganze Woche“ und „Täglich Alles“ so wie der Auseinandersetzung von Wolfgang Fellner mit der FPÖ zu tun, was sich allein in über 100 Klagen widerspiegelte.
Nach der Festnahme von Jack Unterweger haben viele Zeitungen in vorverurteilender Weise in das Verfahren eingegriffen und die Kronenzeitung lehnte sich am Weitesten hinaus. Das führte zur bislang längsten Entgegnung, die eine Sondernummer der Kronenzeitung erforderte. Aufgrund dieser Entgegnung und der Entgegnung in der Sache Wagner wurde das Medienrecht geändert, sodass in der Folge nur ein Hinweis auf eine im Inneren des Mediums zu veröffentlichter Gegendarstellungstext möglich ist. Die Klage gegen die Kronenzeitung wurde schließlich zur Zahlung von ATS 100 Mio. ausgedehnt, einen Betrag, der nach Analyse der Werbewirtschaft in etwa dem Gewinn entsprach, dem die Kronenzeitung mit ihren drastischen Headlines erzielt. Hierbei wurde nicht nur der erzielte Verkaufserlös an den vier Tagen, sondern insbesondere die sich aus der hohen Auflagenzahl ergebende Attraktivität für die Werbewirtschaft bewertet. Die Überlegung, die dahinter stand war, dass ein Medium mit einer Falschmeldung keinen Profit machen darf.
Im Krankenhaus Lainz haben Krankenschwestern in der Geriatrie Patienten umgebracht und wurden dafür auch wegen Mordes später verurteilt. Die Haupttäterin war Waltraud Wagner. Die Kronenzeitung veröffentlichte an vier aufeinanderfolgenden Tagen Headlines, in der sie Schwester Wagner als geheim Prostituierte und wörtlich „Schweinchen, das alles macht“ bezeichnete. Von Anfang an war aber bekannt, dass es sich hier um eine Namensverwechslung handelte. Die sich daran anschließenden Klagen führte nicht nur zu einer der längsten Gegendarstellung, es war eine Sondernummer der Kronenzeitung dafür notwendig, sondern vor allem zu einem erheblichen Schadenersatz.
Friedrich Peter klagte eine Berichterstattung der „Volksstimme“ ein. Im Bericht wurde ihm vorgeworfen, in seiner Funktion als SS-Obersturmbandführer persönlich an der Ermordung von Juden teilgenommen zu haben.
Als es mir gelungen war, aus Archiven in der Sowjetunion angelegt worden waren, Informationen über die damalige Vorgehensweise der SS zu erlangen, und ich den Nachweis erbringen konnte, dass jedes einzelne Mitglied der SS einschließlich Meldereiter und Köche, zu Erschießungshandlungen herangezogen wurden, um keine unliebsamen Zeugen im Nachhinein zu haben, erkannte Peter, dass meinem Mandanten der Wahrheitsbeweis für die inkriminierte Äußerung gelingen kann und wird. Daraufhin zog er seine Klage zurück. An seiner politischen Funktion als Nationalratsabgeordneter änderte sich allerdings nichts.
Baukartell, „eine harte Auseinandersetzung“
Worum ging’s?
Dr. Peter Pilz hat im Rahmen einer Pressekonferenz am 17.4.1998 die TEERAG-ASDAG beschuldigt, bei einem konkreten Baulos Ergebnisse der Ausschreibung im Vorhinein gekannt zu haben und der Vorstand der TEERAG-ASDAG wäre über diesen Sachverhalt informiert gewesen und die Firma TEERAG-ASDAG habe dort an einem illegalen Preiskartell teilgenommen. Als Beweis für die Preisabsprache hat er das Ausschreibungsergebnis des Bauloses präsentiert. Der TEERAG-ASDAG drohte durch die erhobenen Vorwürfe, Aufträge in Millionenhöhe zu verlieren. Es gab daher akuten Handlungsbedarf.
Die Lösung:
Das Handelsgericht Wien hat die von Dr. Georg Zanger namens der Firma TEERAG-ASDAG beantragte Einstweilige Verfügung gegen Dr. Peter Pilz erlassen, die es ihm bis auf weiters verboten hat, öffentlich zu behaupten, die TEERAG-ASDAG habe bei den konkreten Baulos im vorhinein die Ausschreibungsergebnisse erfahren. Der Oberste Gerichtshof hat die Entscheidung des Handelsgerichtes Wien bestätigt. Nach dieser Entscheidung musste sich Dr. Pilz im Hauptverfahren zur künftigen Unterlassung der inkriminierten Behauptung verpflichten.
Dazu meint Dr. Zanger:
„Auch Politiker müssen dafür einstehen, wenn sie unwahre Tatsachenbehauptungen verbreiten.“
Kurt Castka, der Sportredakteur der Volksstimme, hatte die Schreibweise der Zeitung des ÖTB, der größten österreichischen Sportorganisation, als neonazistisch bezeichnet. Der ÖTB klagte im Jahre 1978 wegen Kreditschädigung.
Wir legten die Zeitungen des ÖTB der letzten Jahre dem Gericht vor. Darin wurden regelmäßig Mitgliedern der WaffenSS und verschiedene Naziführer, sowie verschiedene Naziautoren glorifiziert.
Der Richter Buno Weihs hat jede einzelne Zeitung für sich beurteilt und kam in einer Spruchparabel zum Ergebnis, dass in fast jeder dieser Nummern Propaganda für das Unrechtsregime des Dritten Reichs gemacht wurde. Kurt Castka wurde freigesprochen.
Der Verfassungsschutz und die Staatsanwaltschaft waren bloßgelegt, Sie waren
offenbar auf dem rechten Auge blind und hatten es durch Jahre hindurch verabsäumt, die neonazistischen Umtriebe in Österreich strafrechtlich zu verfolgen.
Das war der Beginn einer Vielzahl von Anklagen nach dem Verbotsgesetz.
Kontrolle versus Informationsfreiheit
Worum ging’s?
Welches Recht ist anwendbar, kauft man ein Buch aus Deutschland und kommt es dabei zu Lieferschwierigkeiten , oder wird das falsche Buch geliefert? Solche Fragen kommen nicht auf bei allgemeiner Informationsbeschaffung, solche Fragen werden erst bei Abwicklung von Rechtsgeschäften im Internet (Electronic Commerce) relevant. Aufgrund des grenzüberschreitenden Phänomens der Cyberwelt ist es daher notwendig, Rechtsklarheit über die anzuwendende Rechtsordnung zu schaffen.
Die Lösung:
Grundsätzlich gilt die österreichische Rechtsordnung für alle Österreicher und alle Delikte, die nach den Anknüpfungspunkten des internationalen Straf- und Privatrechts in Österreich zu verfolgen sind. Allerdings bedingt das Medium Internet zusätzliche, spezielle Rahmenbedingungen (etwa durch das Signatur- und Fernabsatzgesetz). Zusätzlich treffen den Provider Haftpflichten für die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte (Content-Provider). Eine solche Haftung trifft nicht für Access-Provider zu.
Dr. Georg Zanger leitete im Jahr 1994 ein Seminar in Alpbach…
Worum ging’s?
Dr. Georg Zanger leitete im Jahr 1994 ein Seminar in Alpbach und gab zum Thema „Allmacht der Medien“ folgendes Statement ab: „Der gute Ruf eines Menschen kann schnell zerstört werden. Entschädigungszahlungen für die erlittene Kränkung bieten hierfür nur einen geringen Ausgleich. Schlagzeilen erzeugen bei den Lesern oftmals den Eindruck, irgendetwas wird schon dran sein.“
Das österreichische Recht bietet eine Vielzahl von Sanktionsmöglichkeiten und ist eine durchaus scharfe Waffe im Kampf gegen falsche Berichterstattung. Die Bestimmung des § 1330 ABGB verbietet kreditschädigende und/oder ehrenrührige Äußerungen. Gleichzeitig kann auf der Grundlage der §§ 6 ff Mediengesetz gegen unwahre Berichterstattung vorgegangen werden. Ist der Artikel mit einem Foto des Betroffenen verbunden, bietet § 78 UrhG eine weitere Anspruchsgrundlage.
Auch wenn Medienkonzerne mit der Waffe der Pressefreiheit gegen die genannten Bestimmungen Sturm laufen, so sind diese doch im Einklang mit Art. 10 der Menschenrechtskonvention und ein unerlässlicher Bestandteil unserer Rechtsordnung. Gerade gegenüber mächtigen Medien ist ein effizienter Schutz notwendig, der es auch dem kleinen Bürger ermöglicht, gegen Falschinformation vorzugehen und angemessene Entschädigung zu erhalten.
Die Auseinandersetzung zwischen der Zeitschrift „News“, die von Prof. Dr. Zanger vertreten wurde und der FPÖ war exemplarisch. Eine Vielzahl von Entscheidungen, die die FPÖ gegen „News“ erwirkt führten zu Exekutionsmaßnahmen mit exorbitant hohen Strafen. Als die Grenze von etwa ATS 100 Mio erreicht war, beauftragte Wolfgang Fellner Prof. Dr. Zanger mit der Einbringung von 100 Klagen gegen die FPÖ. Dies vor allem, da deren Medien regelmäßig kreditschädigende unwahre Berichte über „News“ und vor allem deren Herausgeber veröffentlicht hatten. In den Klagen wurden auch persönliche Äußerungen von FP – Politikern zum Gegenstand gemacht. Das Ergebnis all dieser Klagen war letztlich erfolgreich. Beide Seiten haben die Vereinbarung getroffen, keine weiteren Klagen zu führen und insbesondere, alle Exekutionsschritte einzustellen, wodurch für den „News“ – Verlag ein sehr hoher Schaden verhindert werden konnte.
Redakteure der „Täglich Alles“ recherchierten gegen den damaligen Minister Scholten, in der Meinung, dass er homosexuelle Beziehungen pflege. Redakteure von „Täglich Alles“ riefen bei Rudi Scholten an und erklärten, dass sie auch dann den Artikel veröffentlichen werden, wenn er sich weigert, eine Stellungnahme abzugeben. Zum Glück wurde dieses Gespräch aufgezeichnet und konnte später in Anwesenheit von Kurt Falk, dem Journalisten, der dort noch bestritt, ernsthaft die Absicht gehabt zu haben, den Artikel zu veröffentlichen vorgelegt. Der Journalist verließ mit hochrotem Kopf den Saal. Die einstweilige Verfügung, die vom Gericht erlassen wurde, war deshalb richtungsweisend, weil es das erste Mal war, dass das Recherchieren zu einem Thema einem Medium verboten war nachdem die beabsichtigte Veröffentlichung in Grundrechte, vor allem dem höchstpersönlichen Bereich eingegriffen hätte. Es war das exemplarische Beispiel einer vorbeugenden Unterlassungsklage.
Im Laufe der Zeit hatte ich eine Vielzahl von Auseinandersetzungen mit der Kronenzeitung und vor allem mit Hans Dichand.
a) als die Kronenzeitung eine Judenserie veröffentlichte, schrieb die „Volksstimme“ einen Artikel, in dem sie die Serie, insbesondere wegen der Gestaltung der Ankündigungsplakate, als antisemitisch bezeichnete. Die Krone klagte wegen Kreditschädigung, war aber drauf und dran, den Prozess zu verlieren. Dichand erkannte das, wollte aber auf keinen Fall selbst in der Öffentlichkeit als Antisemit dastehen. Unter der Bedingung, dass meine Mandantin ihm schriftlich bestätigt, dass sich der Vorwurf im Artikel nicht gegen ihn persönlich richtet, zog die Krone die Klage zurück und zahlte die Kosten des Verfahrens.
b) Ganz heftig war der Rechtsstreit zwischen Jack Unterweger und der Mordschwester Waltraud Wagner, die in der Krone zu Unrecht der Geheimprostitution bezeichnet wurde. In beiden Fällen musste die Krone „Sondernummern“ mit seitenweisen Gegendarstellungen veröffentlichen.
c) Eine persönliche Annäherung zwischen uns beiden kam zustande, als der „Krieg“ zwischen Falks „Täglich Alles“ und der Krone begann. Falk hatte zuvor schwere mediale Niederlagen durch Fritz Molden und vor allem BP Klestil erleiden müssen, die beide durch mich vertreten waren. Zum ersten Mal kam der „Medienzar“ zu mir in die Kanzlei und wir unterhielten uns, wie er von den beiden Verfahren in seiner Auseinandersetzung mit Falk profitieren könnte.
d) Als im Jahre 2002 die Hochwasserkatastrophe Österreich im Bann hielt, führte ich Verfahren für Betroffene gegen die Republik Österreich, die ich dafür verantwortlich machte, dass sie es verabsäumt hatte, Hochwasserschutzbauten zu errichten. Der Schaden der Geschädigten und der Versicherungen betrug mehr als drei Milliarden Euro. Zufällig stimmte dieser Betrag mit den Kosten des Ankaufes der Eurofighter überein. Dichand war strikt gegen den Eurofighter-Deal. Es passte ihm daher gut ins Konzept, der Republik vorzuwerfen, statt für Hochwasserschutz in die Eurofighter investiert zu haben.
e) Schließlich haben wir uns bis zu seinem Tod mit Respekt begegnet und in mehrere persönlichen Gesprächen verschiedene aktuelle Fragen freundschaftlich besprochen, wobei ein Thema auch die Auseinandersetzung zwischen Dichand und der WAZ gewesen ist.
Im Jahr 1994 hat der damalige Vizekanzler Dr. Erhard Busek Polizeipräsident i.R. Dr. Günther Bögl beschuldigt …
Worum ging’s?
Im Jahr 1994 hat der damalige Vizekanzler Dr. Erhard Busek Polizeipräsident i.R. Dr. Günther Bögl beschuldigt, er sei nicht immer einsatzfähig und habe ein Alkoholproblem. Dr. Bögl, dessen Ruf bei der Polizei durch derartige Aussagen schwer beschädigt wurde, setzte sich zur Wehr und wandte sich an Dr. Georg Zanger.
Die Lösung:
Die Kanzlei Dr. Zanger brachte gegen Vizekanzler Dr. Busek eine Klage beim Handelsgericht Wien ein, die es ihm verbieten sollte, künftig derartige Äußerungen zu wiederholen. Über Antrag von Dr. Zanger hat das Gericht eine Einstweilige Verfügung erlassen. Herr Vizekanzler Dr. Busek musste sich schließlich bei Dr. Bögl für seine Aussagen entschuldigen.
Dazu meint Dr. Zanger:
„Auch in der politischen Auseinandersetzung gibt es Grenzen des Erlaubten.“
Täglich keine Meuchelfotos
Worum ging’s?
Die Werbung mit Politikern ist vor allem im Printbereich zu einer beliebten Übung geworden. Zu weit ist 1994 die Zeitung „Täglich Alles“ gegangen. Sie warb mit unvorteilhaften Fotos von Dr. Vranitzky, Dr. Klestil und Dr. Fischer für ein Gewinnspiel. Damit nicht genug. Als Preis wurde eine Politikerperson ausgelost.
Die Lösung:
In der Klage stützt sich die Kanzlei Dr. Zanger auf den Bildnisschutz. Werbung braucht, um wirksam zu sein, bekannte Gesichter. Ein Werbeträger muss mit der Verwendung seines Bildnisses einverstanden sein und hat Anspruch auf Bezahlung. Wer ohne Zustimmung einen Prominenten als Werbeträger einsetzt, nutzt dessen „geldwerten Bekanntheitsgrad“ aus. Das Handelsgericht Wien ist dieser Argumentation gefolgt und hat eine Einstweilige Verfügung gegen „Täglich Alles“ erlassen.
Dazu meint Dr. Zanger:
„Auch Bildnisse von Politikern genießen Schutz.“